Vergabe · Bayern
Vergabeplattform Bayern:Aufträge finden und abgeben.
Die Vergabeplattform Bayern trennt Suche und Abgabe auf mehrere Systeme. Über das Portal BayVeBe (bayvebe.bayern.de) suchen Sie Bekanntmachungen, über die E-Vergabe-Plattform vergabe.bayern.de laden Sie die Unterlagen und geben Ihr Angebot ab. Staatsbauverwaltung, Wasserwirtschaft und viele Kommunen wickeln ihre Verfahren dort ab. Kommunen nutzen daneben kommerzielle Portale wie DTVP oder Vergabe24. Für die Abgabe registrieren Sie sich einmalig und übermitteln das Angebot in Textform elektronisch (§ 53 VgV, § 38 UVgO).
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Plattformen
Staatliche und kommunale Plattformen in Bayern.
| Plattform | Wofür | Wer nutzt sie |
|---|---|---|
| BayVeBe (bayvebe.bayern.de) | Bekanntmachungen und Verfahren suchen, Vorinformationen, Zuschläge | staatliche und kommunale Vergabestellen in Bayern |
| vergabe.bayern.de | Unterlagen laden, Bieterfragen, Angebot abgeben | Staatsbauverwaltung, Wasserwirtschaft, viele Kommunen |
| DTVP (Deutsches Vergabeportal) | komplette Verfahren einzelner Kommunen und Zweckverbände | Städte und Landkreise mit eigenem Portal |
| Vergabe24, subreport, evergabe.de | weitere kommunale Verfahren, je nach Auftraggeber | unterschiedlich, abhängig von der Vergabestelle |
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02 Ablauf
Registrierung und Abgabe auf der Vergabeplattform Bayern.
Konto anlegen
Registrieren Sie sich einmalig auf der jeweiligen Plattform. Für vergabe.bayern.de genügt ein kostenloses Bieterkonto. Legen Sie es früh an, nicht erst am Abgabetag, sonst verlieren Sie Zeit mit der Freischaltung.
Verfahren finden
Suchen Sie in BayVeBe nach CPV-Code 71 für Planungsleistungen und nach Region. Vom Treffer springen Sie zur Plattform des jeweiligen Auftraggebers. BayVeBe selbst ist nur zum Suchen da, nicht zum Abgeben.
Unterlagen laden
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist unentgeltlich und uneingeschränkt möglich (§ 41 VgV). Für Rückfragen und die Abgabe brauchen Sie das Bieterkonto.
Bieterfragen stellen
Fragen laufen über die Plattform. Die Antworten gehen an alle Bieter. Stellen Sie sie rechtzeitig vor Fristende, damit der Auftraggeber noch antworten kann.
Angebot abgeben
Angebote werden in Textform mit elektronischen Mitteln übermittelt (§ 53 VgV, § 38 UVgO). Prüfen Sie die Vollständigkeit und laden Sie vor Fristablauf hoch. Ein verspäteter Upload wird nicht gewertet.
03 Pflichten
Elektronische Abgabe ist der Regelfall.
In EU-weiten Verfahren ist die elektronische Kommunikation seit dem 18. Oktober 2018 verpflichtend. Bekanntmachung, Unterlagen, Bieterfragen und Angebot laufen über elektronische Mittel (§ 9 VgV). Das Angebot geben Sie in Textform ab. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nur nötig, wenn der Auftraggeber sie in den Unterlagen ausdrücklich verlangt (§ 53 VgV).
Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt in Bayern die UVgO. Auch hier ist die elektronische Abgabe der Regelfall, die Anforderungen an Form und Übermittlung stehen in § 38 UVgO. Bei Bauleistungen greift zusätzlich die VOB/A. Für Planungsleistungen oberhalb des Schwellenwerts ist meist das VgV-Verfahren einschlägig.
Verlassen Sie sich nicht allein auf das Landesportal. Viele Städte und Landkreise veröffentlichen ausschließlich über ein kommerzielles Portal. Wer nur BayVeBe prüft, übersieht Verfahren. Ein Suchprofil auf mehreren Quellen spart die tägliche Handarbeit.
EU-weite Aufträge werden zusätzlich über TED und den Bekanntmachungsservice des Bundes veröffentlicht. Wenn Sie systematisch in Bayern und bundesweit suchen, kombinieren Sie das Landesportal mit diesen Quellen. Wie das zusammenspielt, steht in den verwandten Beiträgen.
04 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Was ist der Unterschied zwischen BayVeBe und vergabe.bayern.de?
BayVeBe ist das reine Such- und Bekanntmachungsportal. Dort finden Sie Ausschreibungen, Vorinformationen und Zuschläge. Die eigentliche Abgabe erfolgt getrennt davon über die E-Vergabe-Plattform vergabe.bayern.de, auf der Sie Unterlagen laden, Bieterfragen stellen und das Angebot einreichen.
Brauche ich für die Angebotsabgabe eine elektronische Signatur?
In der Regel nicht. Seit der Vergaberechtsreform genügt die Textform (§ 53 VgV). Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nur erforderlich, wenn der Auftraggeber sie in den Vergabeunterlagen ausdrücklich fordert. Prüfen Sie das vor der Abgabe.
Finde ich alle bayerischen Planungsaufträge auf der staatlichen Plattform?
Nein. Staatliche Stellen und viele Kommunen veröffentlichen über BayVeBe, andere Kommunen aber nur über kommerzielle Portale wie DTVP oder Vergabe24. Prüfen Sie mehrere Quellen, sonst entgehen Ihnen Verfahren.
Quelle: GWB, VgV, UVgO in der geltenden Fassung; Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150–2152 (Schwellenwerte 2026/2027); Bekanntmachungsservice oeffentlichevergabe.de; eigene Auswertung der offenen Bekanntmachungsdaten, August 2026. Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
05 Weiter
Im Themennetz weiterlesen.
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DTVP oder evergabe.de
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