E-Vergabe-Plattformen · Bieter-Clients
DTVP oder evergabe.de.Zwei Portale für Bieter im Vergleich.
DTVP (Deutsches Vergabeportal) und evergabe.de sind zwei kommerzielle E-Vergabe-Portale, über die Planungsbüros elektronisch Angebote und Teilnahmeanträge abgeben. Beide stellen ein kostenfreies Bietertool bereit: DTVP das cosinex Bietertool, evergabe.de das AI BIETERCOCKPIT. Beide Tools sind plattformübergreifend, verschlüsseln das Angebot lokal bis zur Abgabe und verarbeiten elektronische Formulare sowie Leistungsverzeichnisse im GAEB-Format. Welches Portal Sie brauchen, entscheidet sich meist nicht über Funktionen, sondern darüber, auf welcher Plattform Ihre Auftraggeber ausschreiben.
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Grundlagen
Was DTVP und evergabe.de gemeinsam haben und was nicht.
DTVP ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Bundesanzeiger Verlag GmbH und der cosinex GmbH. Die technische Basis bildet der cosinex Vergabemarktplatz, der auch hinter zahlreichen Landes- und Kommunalplattformen steht. Für Bieter bedeutet das: Über das cosinex Bietertool nehmen Sie nicht nur an DTVP-Verfahren teil, sondern an Ausschreibungen auf allen Plattformen, die auf dem cosinex Vergabemarktplatz beruhen. Das Tool ist nach Herstellerangaben kostenfrei und läuft plattformübergreifend, also ohne das frühere Java-Plugin.
evergabe.de wird von der evergabe.de GmbH betrieben. Der zugehörige Bieter-Client ist das AI BIETERCOCKPIT der Administration Intelligence AG. Auch dieses Tool ist kostenfrei nutzbar, arbeitet plattformübergreifend und unterstützt den XVergabe-Standard des Bundes. Für die Nutzung ist nach Herstellerangaben ein evergabe Basic-Konto die Grundlage. Beide Portale decken die Verfahren nach GWB, VgV und UVgO ab. Der praktische Unterschied liegt darin, welche Vergabestellen jeweils veröffentlichen und welches Bietertool Sie für welche Verfahren installieren müssen.
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02 Vergleich
Die wichtigsten Kriterien nebeneinander gestellt.
| Kriterium | DTVP (Deutsches Vergabeportal) | evergabe.de |
|---|---|---|
| Betreiber | Bundesanzeiger Verlag GmbH und cosinex GmbH | evergabe.de GmbH |
| Technische Basis | cosinex Vergabemarktplatz | eigene Plattform, Bieter-Client von Administration Intelligence |
| Bietertool | cosinex Bietertool, kostenfrei, plattformübergreifend | AI BIETERCOCKPIT, kostenfrei, plattformübergreifend |
| Reichweite des Tools | alle Plattformen auf Basis cosinex Vergabemarktplatz | Portale, die das AI BIETERCOCKPIT anbinden, plus XVergabe-Verfahren des Bundes |
| Formate | elektronische Formulare, Leistungsverzeichnisse, GAEB | elektronische Formulare, GAEB-Import (z. B. D83/X83), Import extern bearbeiteter Dateien |
| Kommunikation | Bieterfragen, Mitteilungen und Zu-/Absagen nach § 134 GWB im Projektraum | Bieterfragen und Nachrichten im Verfahren, Angebotsabgabe im Cockpit oder im Portal |
| Sicherheit | lokale Verschlüsselung des Angebots bis zur Abgabe | lokale Verschlüsselung des Angebots bis zur Abgabe |
| Hosting/Daten | Betrieb über den Bundesanzeiger Verlag und cosinex | Datenhaltung nach Herstellerangaben in der Open Telekom Cloud, Rechenzentren Magdeburg und Biere |
03 Büro-IT
Läuft das lokal oder in der Cloud und wie passt es zu Ihrer Umgebung?
Wichtig für die Praxis: Das Portal selbst ist eine Cloud-Anwendung, die Sie im Browser bedienen. Das Bietertool dagegen ist ein Programm, das Sie lokal installieren, auf dem Arbeitsplatz oder auf dem Terminalserver. Viele Büros arbeiten mit einer gewachsenen lokalen Umgebung: Terminalserver, Lizenzserver, Fileserver und Exchange. Für die Installation eines Bietertools auf einem Terminalserver sollten Sie die Systemvoraussetzungen des Herstellers prüfen und die IT-Betreuung einbinden, weil das private Schlüsselmaterial für die Verschlüsselung an den Rechner gebunden ist, auf dem Sie das Angebot erstellen.
Rechnen Sie damit, dass Sie in der Praxis nicht mit einem Portal auskommen. Öffentliche Auftraggeber vergeben ihre Verfahren über sehr unterschiedliche Plattformen, je nach Bundesland und Vergabestelle. Ein bietendes Büro landet daher regelmäßig auf mehreren Portalen und braucht unter Umständen beide Bietertools. Sinnvoll ist es, ein Verzeichnis Ihrer Zugangsdaten zu führen, die Bietertools frühzeitig zu installieren und einen Testlauf mit einer unkritischen Ausschreibung zu machen, bevor eine wichtige Frist ansteht.
Für die Auswahl gilt: Prüfen Sie zuerst, wo Ihre Stammauftraggeber tatsächlich veröffentlichen. Danach richtet sich, welches Portal für Sie führend ist. Die Funktionen zur Angebotsabgabe, zu Bieterfragen und zum GAEB-Import sind bei beiden vergleichbar, sodass die Reichweite und die Anbindung an Ihre lokale Umgebung die wichtigeren Kriterien sind.
04 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Muss ich mich für DTVP oder evergabe.de entscheiden?
Nein. Beide Portale sind kostenfrei nutzbar, und öffentliche Auftraggeber verteilen ihre Verfahren über viele Plattformen. In der Praxis registrieren sich Büros auf mehreren Portalen und installieren bei Bedarf beide Bietertools. Ausschlaggebend ist, wo Ihre Auftraggeber ausschreiben, nicht das Portal an sich.
Kann ich ein GAEB-Leistungsverzeichnis in beiden Tools bearbeiten?
Ja. Sowohl das cosinex Bietertool als auch das AI BIETERCOCKPIT verarbeiten elektronische Formulare und Leistungsverzeichnisse und unterstützen den Import im GAEB-Format. Das AI BIETERCOCKPIT nennt dafür ausdrücklich den Import von Dateien wie D83/X83. Prüfen Sie im Einzelfall die konkrete GAEB-Version und die Bearbeitungswege in der Herstellerdokumentation.
Läuft das Bietertool auf unserem Terminalserver?
Das Bietertool ist eine lokal installierte Anwendung und kann grundsätzlich auf einem Terminalserver betrieben werden. Prüfen Sie vorab die Systemvoraussetzungen des Herstellers und binden Sie Ihre IT ein. Wichtig ist, dass die Angebotserstellung und die Verschlüsselung auf dem Rechner erfolgen, auf dem das Bietertool eingerichtet ist.
Quelle: GWB, VgV, UVgO in der geltenden Fassung; Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150–2152 (Schwellenwerte 2026/2027); Bekanntmachungsservice oeffentlichevergabe.de; eigene Auswertung der offenen Bekanntmachungsdaten, August 2026. Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
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