Software-Vergleich · E-Vergabe
E-Vergabe-Plattformen im Vergleich.Wo Planungsbüros Angebote abgeben.
E-Vergabe-Plattformen sind die Portale, über die Sie Vergabeunterlagen herunterladen, Bieterfragen stellen und Ihr Angebot verschlüsselt und fristgerecht elektronisch abgeben. Oberschwellig ist die elektronische Kommunikation nach § 9 ff. VgV grundsätzlich verpflichtend. Verbreitet sind DTVP, subreport ELViS, Deutsche eVergabe und die Vergabeplattform des Bundes. Über die Schnittstelle XVergabe lassen sich viele Plattformen mit einem einzigen Bietertool bedienen.
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Grundlagen
Suchen und Abgeben sind zwei verschiedene Dinge.
Viele Büros verwechseln zwei Schritte. Das Finden einer Ausschreibung geschieht über Bekanntmachungsdienste und Suchportale, etwa oeffentlichevergabe.de oder TED. Die eigentliche Abgabe erfolgt danach auf der E-Vergabe-Plattform, die der Auftraggeber im Verfahren nennt. Auf welcher Plattform Sie abgeben, entscheiden also nicht Sie, sondern die Vergabestelle.
Oberschwellig läuft die Kommunikation seit Oktober 2018 grundsätzlich elektronisch, geregelt in § 9 bis § 13 VgV. Die Form des Angebots richtet sich nach § 53 VgV: In der Regel genügt die Textform ohne Signatur, eine qualifizierte elektronische Signatur ist nur nötig, wenn die Vergabestelle sie ausdrücklich fordert. Unterschwellig gilt Vergleichbares nach § 38 und § 40 UVgO.
Für Bieter ist der Zugang auf den großen Plattformen kostenfrei. Unterschiede liegen im Bietertool, in der Bedienung und darin, ob Sie Unterlagen ohne Registrierung einsehen können. Die Bekanntmachungen selbst folgen oberschwellig seit dem 25. Oktober 2023 dem Standard eForms nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780.
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02 Vergleich
Die verbreiteten Plattformen im Überblick.
| Plattform | Betreiber | Zugang für Bieter | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| DTVP (Deutsches Vergabeportal) | Bundesanzeiger Verlag und cosinex | kostenfrei nach Registrierung | Bei geforderter Signatur cosinex Bietertool (lokal installiert) |
| subreport ELViS | subreport Verlag, Köln | kostenfrei, Unterlagen ohne Registrierung einsehbar | Vollständig webbasiert, seit 2001, stark in NRW |
| Deutsche eVergabe | Healy Hudson, Wiesbaden | kostenfrei für Bieter | Eigener Bieterclient für die Angebotsabgabe |
| Vergabeplattform des Bundes (e-Vergabe) | Beschaffungsamt des BMI | kostenfrei | Für Bundesbehörden, evergabe-online.de |
| Vergabe24 | Staatsanzeiger-Verlage / Administration Intelligence | kostenfrei bzw. teils kostenpflichtige Suche | Nutzung mit dem AI Bietercockpit |
03 Ablauf
So geben Sie ein Angebot sicher elektronisch ab.
Plattform und Bietertool einrichten
Registrieren Sie sich auf der im Verfahren genannten Plattform. Klären Sie früh, ob ein lokal installiertes Bietertool nötig ist, etwa das cosinex Bietertool bei DTVP oder das AI Bietercockpit. Solche Installationen brauchen oft Rechte auf dem Rechner.
Unterlagen prüfen und Fristen notieren
Laden Sie die Vergabeunterlagen vollständig herunter und tragen Sie die Angebotsfrist sowie die Frist für Bieterfragen ein. Die Uhr der Plattform ist maßgeblich, nicht Ihre lokale Zeit.
Bieterfragen über die Plattform stellen
Stellen Sie Rückfragen ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Plattform, damit Antworten dokumentiert und allen Bietern gleich zur Verfügung gestellt werden.
Angebot zusammenstellen und Form prüfen
Füllen Sie die geforderten Formblätter aus und prüfen Sie, ob Textform genügt oder eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt wird. Bei Signaturpflicht rechtzeitig für ein gültiges Zertifikat sorgen.
Verschlüsselt hochladen und Eingang sichern
Übermitteln Sie das Angebot über die Plattform, die es bis zum Öffnungstermin verschlüsselt speichert. Speichern Sie die Eingangsbestätigung. Geben Sie nicht erst in den letzten Minuten ab, um Upload-Probleme zu vermeiden.
04 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Kann ich mich auf eine Plattform festlegen?
Nein. Die Vergabestelle bestimmt, über welche Plattform ein Verfahren läuft. Als Büro brauchen Sie daher Zugänge zu mehreren Portalen. Die Schnittstelle XVergabe erlaubt es, viele Plattformen mit einem gemeinsamen Bietertool zu bedienen, das reduziert den Aufwand.
Brauche ich für jedes Angebot eine elektronische Signatur?
Meist nicht. Nach § 53 VgV genügt in der Regel die Textform, also die Abgabe über die Plattform ohne Signatur. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nur erforderlich, wenn die Vergabestelle sie in den Unterlagen ausdrücklich verlangt. Prüfen Sie das immer vorab.
Kosten die Plattformen für Bieter Geld?
Die Teilnahme an konkreten Verfahren und die Angebotsabgabe sind auf den großen Plattformen für Bieter kostenfrei. Kostenpflichtig sind eher zusätzliche Such- und Rechercheabos, mit denen Sie passende Ausschreibungen früher finden. Das ist von der reinen Abgabe zu trennen.
Quelle: GWB, VgV, UVgO in der geltenden Fassung; Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150–2152 (Schwellenwerte 2026/2027); Bekanntmachungsservice oeffentlichevergabe.de; eigene Auswertung der offenen Bekanntmachungsdaten, August 2026. Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
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