VgV-Vergabe · Zuschlag
Gewichtung der Zuschlagskriterien nach VgV.Qualität, Honorar und Präsentation richtig werten.
Bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien nach VgV für Planungsleistungen gilt: Der Zuschlag geht an das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (§ 58 Abs. 1 und 2 VgV), nicht an den billigsten Bieter. Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben (§ 76 Abs. 1 VgV), deshalb steht die Qualität im Vordergrund. Der Auftraggeber muss die Gewichtung jedes Kriteriums vorab in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angeben (§ 58 Abs. 3 VgV). Feste Prozentsätze schreibt das Gesetz nicht vor: In der Praxis wiegen Qualität, Team und Präsentation zusammen deutlich schwerer als das Honorar.
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Rechtsrahmen
Was die VgV vorgibt und was nicht.
Der Ausgangspunkt steht in § 127 GWB und § 58 Abs. 1 VgV: Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Nach § 58 Abs. 2 VgV wird das über das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ermittelt. Neben dem Preis darf der Auftraggeber qualitative, umweltbezogene und soziale Kriterien werten. Bei Planungsleistungen zählt dazu ausdrücklich die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung betrauten Personals, wenn deren Qualität erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat (§ 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV).
Für Architekten- und Ingenieurleistungen gilt zusätzlich § 76 Abs. 1 VgV: Diese Leistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben. Das Honorar spielt also eine Rolle, darf aber nicht das alleinige oder dominierende Kriterium sein. Anwendbare Honorarordnungen bleiben unberührt (§ 76 Abs. 1 Satz 2 VgV). Seit der HOAI 2021 sind die früheren Mindest- und Höchstsätze nach dem EuGH-Urteil nicht mehr verbindlich, sondern nur noch Orientierung. Damit ist das Honorar wieder ein echter Wettbewerbsparameter.
Entscheidend für Sie: Feste Prozentwerte gibt das Gesetz nicht vor. § 58 Abs. 3 VgV verlangt nur, dass der Auftraggeber die Gewichtung vorher bekannt gibt. Er kann die Gewichtung auch als Spanne mit angemessener Bandbreite angeben. Ist eine Gewichtung aus objektiven Gründen nicht möglich, nennt er die Kriterien in absteigender Rangfolge.
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02 Bewertungsmatrix
Gewichtung der Zuschlagskriterien nach VgV in der Praxis.
| Kriterium | Typische Gewichtung* | Woran es gemessen wird |
|---|---|---|
| Qualität und Herangehensweise | 40 bis 60 % | Projektverständnis, Konzept, Termin- und Qualitätssicherung, Herangehensweise an die Aufgabe |
| Team und Qualifikation | 15 bis 30 % | Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Projektteams (§ 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV) |
| Präsentation und Gespräch | 10 bis 25 % | Auftreten, Antworten auf Fachfragen, Klarheit der Darstellung im Verhandlungsgespräch |
| Honorar | 10 bis 30 % | Preis, umgerechnet über die in den Unterlagen genannte Wertungsformel |
03 Punkte sichern
So holen Sie in der Wertung die meisten Punkte.
- Lesen Sie die Bewertungsmatrix vor der Angebotsabgabe genau. Prüfen Sie die Gewichtung jedes Kriteriums und die Umrechnungsformel für Punkte.
- Legen Sie den Schwerpunkt Ihrer Bearbeitung auf die am stärksten gewichteten Kriterien, meist Qualität und Herangehensweise.
- Verstehen Sie die Honorar-Wertungsformel. Eine lineare Formel bestraft Aufschläge anders als eine Formel mit Referenz- oder Medianpreis. Ein sehr niedriges Honorar bringt oft weniger Punkte, als der Verlust bei der Qualität kostet.
- Bereiten Sie die Präsentation ernsthaft vor, wenn sie als eigenes Zuschlagskriterium angekündigt ist. Sie ist nur wertbar, wenn sie vorher bekannt gegeben wurde.
- Ist ein Kriterium unklar oder die Formel intransparent, klären Sie das rechtzeitig über eine Bieterfrage statt zu raten.
04 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Darf der Preis bei Planungsleistungen das wichtigste Kriterium sein?
Nein. Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben (§ 76 Abs. 1 VgV). Das Honorar darf gewertet werden, aber die Qualität muss angemessen zählen. In der Praxis liegt der Qualitätsanteil einschließlich Team und Präsentation meist klar über dem Honoraranteil.
Muss der Auftraggeber die Gewichtung vorab nennen?
Ja. Nach § 58 Abs. 3 VgV muss die Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen stehen. Zulässig ist auch eine Spanne mit angemessener Bandbreite. Nur wenn eine Gewichtung aus objektiven Gründen unmöglich ist, genügt eine absteigende Rangfolge.
Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Prozentsätze wie 70 zu 30?
Nein. Die VgV nennt keine festen Prozentwerte. Der Auftraggeber legt die Gewichtung im Rahmen seines Beurteilungsspielraums fest, sie muss sachgerecht und transparent sein. Die konkrete Aufteilung ergibt sich immer aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Verfahrens.
Quelle: GWB, VgV, UVgO in der geltenden Fassung; Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150–2152 (Schwellenwerte 2026/2027); Bekanntmachungsservice oeffentlichevergabe.de; eigene Auswertung der offenen Bekanntmachungsdaten, August 2026. Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
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